Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden: Reine IP-Adressen und Zeitstempel reichen nicht aus, um ein gültiges Double-Opt-In-Verfahren nachzuweisen.
Seit einigen Monaten verlangt Apple Music von Labels und Direktvertrieben die Angabe, ob Musik KI-Elemente enthält. Nun wird der Hinweis auch für User sichtbar.